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Führerscheinangebot-Übersicht Fahrschule-Heinrich:

 

 

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Wir bieten Ausbildung in folgenden Führerscheinklassen an:

 

 

 

 

Klassen

 

Beschreibung

 

Klasse B

Der Klassiker! Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. 

 

Mindestalter: 18 Jahre (mit begleitetem Fahren mit 17 Jahren)

 

Voraussetzung: -

 

Befristung: Klasse B ist auf 15 Jahre befristet.

 

Einschluss: Klasse L und M

 

Hinweis: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

 

Klasse BE

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

 

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B

 

Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig

 

Einschluss: -

 

Hinweis: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

 

 

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW, oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren), oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, und einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

 

Voraussetzung: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

 

Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig

 

Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

 

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

 

 

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist & einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

Voraussetzung: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 

Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

 

Einschluss: Klassen A1 und M

 

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

 

 

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³, oder einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) odewr ener bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, und einer leistung von bis zu 15 kW.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Voraussetzung: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 

Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig

 

Einschluss: Klasse AM

 

Hinweis: -

 

 

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - (bis Klasse M) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

 

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse s) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren), oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), bzw. einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren), oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren), und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Voraussetzung: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 

Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig

 

Einschluss: -

 

Hinweis: -

 

 

 

 

 

 

 

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